Ausrufung Alarmstufe des Notfallplans Gas

Trotz angespannter Lage müssen sich Haushaltskunden zum heutigen Zeitpunkt nach wie vor keine Sorgen um ihre Gasversorgung machen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.
Der Notfallplan Gas kennt drei Stufen: Die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. In allen Stufen unterliegen unter anderem Haushaltskunden einem besonderen Schutz. 

Die Alarmstufe tritt in Kraft, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt aber noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Trotz angespannter Lage müssen sich Haushaltskunden zum heutigen Zeitpunkt nach wie vor keine Sorgen um ihre Gasversorgung machen.

Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt.

Hier finden Sie die aktuelle Presseinformation des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Ausrufung der Alarmstufe.