Entlastung durch Preisbremse kommt

Die staatlichen Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme wurden als weitere Entlastungsmaßnahmen von der Bundesregierung beschlossen und greifen vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023 (Eine Verlängerung bis zum 30. April 2024 ist möglich).

Ab März 2023 zahlen Sie weniger für die Energie - und das rückwirkend auch für Januar und Februar. Wir haben unsere Kundinnen und Kunden schriftlich darüber informiert, wie sich die Preisbremsen für sie persönlich auswirken. 

Wie funktionieren die Preisbremsen
und was spare ich?

Infofilm anklicken und anschauen!

Beispielrechnung Strom für einen 4-Personen Haushalt

mit einem Stromverbrauch von 4.500 Kilowattstunden pro Jahr

Monatlicher Stromverbrauch mit 11 Abschlägen4.500 kWh/11= 409 kWh409 kWh
80% des monatlichen Stromverbrauchs409 kWh x 0,8 = 327,2 kWh327 kWh
20% des monatlichen Stromverbrauchs409 kWh x 0,2 = 81,8 kWh82  kWh
Monatliche Kosten ohne Strompreisbremse (in der Grundversorgung)409 kWh x 53,67 ct/kWh = 219,51 Euro
+ 177,31/11 = 16,12 Euro (Grundpreis/Monat)
236 Euro (inkl. anteiliger Grundpreis)
Monatliche Kosten mit Strompreisbremse (in der Grundversorgung)80% zu 40 ct/kWh: 327 kWh x 40 ct/kWh = 130,80 Euro und
20% zu 53,67 ct/kWh: 82 kWh x 53,67 ct/kWh = 44 Euro
130,80 Euro + 44 Euro =  174,81
zuzüglich Grundpreis: 177,31/11 = 16,12 Euro
191 Euro
Monatliche Ersparnis mit Strompreisbremse (in der Grundversorgung)236 Euro - 191 Euro = 45 Euro45 Euro

 

Preisbremsen Strom

Rechenbeispiele für die Grundversorgung und den Festpreisvertrag

Beispielrechnung Erdgas

für ein Musterhaushalt mit 115 m²
Stand 2023
Monatlicher Gasverbrauch
mit 11 Abschlägen
20.000 kWh/11= 1.818 kWh 1.818 kWh
80% des monatlichen
Gasverbrauchs
1.818 kWh x 0,8 = 1.454,4 kWh 1.454 kWh
20% des monatlichen
Gasverbrauchs
1.818 kWh x 0,2 = 363,6 kWh 364 kWh
Monatliche Kosten
ohne Gaspreisbremse
(in der Grundversorgung)
1.818 kWh x 20,42 ct/kWh = 371,24 Euro
+ 202,23/11 = 18,38 Euro
(Grundpreis/Monat)
390 Euro
(inkl.
anteiliger
Grundpreis)
Monatliche Kosten
mit Strompreisbremse
(in der Grundversorgung)
80% zu 12 ct/kWh: 1.454 kWh x 12 ct/kWh = 174,48 Euro und
20% zu 20,42 ct/kWh: 364 kWh x 20,42 ct/kWh = 74,33 Euro
130,80 Euro + 44 Euro = 174,81
zuzüglich Grundpreis: 202,23/11 = 18,38 Euro
267 Euro
Monatliche Ersparnis
mit Strompreisbremse
(in der Grundversorgung)
390 Euro - 267 Euro = 123 Euro 123 Euro

Preisbremsen Erdgas

Rechenbeispiele für die Grundversorgung und den Festpreisvertrag

Ungeachtet der Preisbremsen kann sich ein Tarif-/ Preisvergleich lohnen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema:

Staatliche Entlastungspakete

Die staatlichen Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme wurden als weitere Entlastungsmaßnahmen von der Bundesregierung beschlossen und greifen vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 (rückwirkend für Januar und Februar). Ab März 2023 werden die Abschläge wieder niedriger. Alle unsere Kunden erhalten Ende Februar Informationen über die Auswirkungen der Preisbremsen und einen entsprechenden neuen Abschlagsplan. Auch bei unseren Festpreisvereinbarungen (Fixverträgen) finden die Preisbremsen entsprechend Anwendung. Für Industriekunden gelten gesonderte Regelungen, welche in diesen FAQs nicht aufgeführt werden. Für neue Entnahmestellen gibt es eine Schätzregel.

Nein. Aufgrund der Preisänderungen zum 1. Januar 2023 und Ihres Verbrauchs in 2022 werden wir Ihre Abschlagszahlungen entsprechend anpassen. Die genaue Höhe entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung (Seite 3, bzw. 4 der Rechnung). Sie können Ihre Abschlagszahlungen jederzeit selbst im Kundenportal unter www.my-stadtwerk.de anpassen.

Für 80 % Ihres Stromverbrauchs (bis zu 30.000 kWh/Jahr) zahlen Sie 40 Cent pro Kilowattstunde brutto. Also inklusive Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Verbrauchen Sie mehr als 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs müssen Sie dafür den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis zahlen.

Die Entlastung durch die Strompreisbremse hängt davon ab, wie viel Strom bisher verbraucht wurde, wie viel dieses Jahr verbraucht wird und wie hoch der tariflich festgelegte Verbrauchspreis ist. 80 % Ihres Stromverbrauchs erhalten Sie zum gedeckelten Preis von 40 Cent je Kilowattstunde. Für die restlichen 20 % fällt der jeweils tariflich festgelegte Verbrauchspreis an. Im nachfolgenden Beispiel wurde ein Verbrauchspreis von 50 ct/kWh unterstellt.


Das Rechenbeispiel verdeutlicht, dass sich der Jahresgesamtbetrag durch die Preisbremse und darüber hinaus durch zusätzliche persönliche Einsparungen deutlich reduzieren lässt.

Stromverbrauch (kWh)Ohne Preisbremse
50 Cent/kWh (brutto), zzgl. Grundpreis
Mit Preisbremse
40 Cent/kWh (brutto), zzgl. Grundpreis

Mit Preisbremse +
10 % Einsparung:
40 Cent/kWh (brutto), zzgl. Grundpreis

(bei 2 Personen) 2.5001.250,00 €1.050,00 €925,00 €
(bei 3 Personen) 4.0002.000,00 €1.680,00 €1.480,00 €

 

Für 80 % Ihres Gasverbrauchs (bis zu 1,5 Mio. kWh/Jahr) zahlen Sie 12 Cent pro Kilowattstunde brutto.
Für 80 % Ihres Wärmeverbrauchs (bis zu 1,5 Mio. kWh/Jahr) zahlen Sie 9,5 Cent pro Kilowattstunde brutto. Also beides inklusive Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Verbrauchen Sie mehr als 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs müssen Sie dafür den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis zahlen.

Gasverbrauch (kWh)Ohne Preisbremse
20 Cent/kWh (brutto), zzgl. Grundpreis
Mit Preisbremse
12 Cent/kWh (brutto), zzgl. Grundpreis

Mit Preisbremse +
10 % Einsparung:
12 Cent/kWh (brutto), zzgl. Grundpreis

(bei ca. 80 m²) 12.0002.400,00 €1.632,00 €1.392,00 €
(bei ca. 130 m²) 18.0003.600,00 €2.448,00 €2.088,00 €