Die Bundesregierung hat beschlossen, das die Gasbeschaffungsumlage nicht erhoben wird. Ursprünglich war geplant, dass die Bundesregierung die Gasimporteure zeitlich befristet unterstützt, damit sie zahlungsfähig und lieferfähig bleiben –  die Kosten dafür sollten durch die Gasbeschaffungsumlage aufgebracht werden.  

Die Gasbeschaffungsumlage tritt nun nicht in Kraft und wird  nicht erhoben!

Als zweite wichtige Vorsorgemaßnahme hat die Bundesregierung die Trading Hub Europe GmbH (THE) damit beauftragt, die Gasspeicher bis zum November zu befüllen. Die Kosten für die Bewirtschaftung und Befüllung der Gasspeicher werden über die Gasspeicherumlage erhoben. Sie beträgt 0,063 Cent/kWh (brutto).

Hinzu kommt, dass sich durch die stark gestiegenen Beschaffungspreise für Erdgas auch die Kosten für Regelenergie erhöht haben. Diese wird eingesetzt, um das Gasnetz stabil zu halten. Das wirkt sich auf die – nicht neue – Bilanzierungsumlage aus: sie steigt von derzeit 0 Cent/kWh auf 0,610 Cent/kWh (brutto).

Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent beschlossen. Die Senkung ist befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 für alle diese Kunden wirksam:

  •     Gaskunden
  •     Fernwärmekunden und
  •     WDS Erdgaskunden

Selbstverständlich geben wir die Senkung an unsere Kunden weiter. Sie wird bei der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt, da Sie aktuell noch nicht rechtswirksam verabschiedet wurde.

  • Kunden mit einem Festpreisvertrag (my Gas fix) haben wir Mitte September neue Abschläge, die ab dem 1. November fällig wären, mitgeteilt. Die Abschläge werden nicht in dieser Höhe eingezogen bzw. fällig, sondern von uns automatisch auf das ursprüngliche Niveau zurückgesetzt. In Einzelfällen kann der Abschlag zwischenzeitlich mit dem Kunden bereits auf ein anderes Niveau vereinbart worden sein, sodass dieser dann weiterhin gilt.
  • Alle Kunden mit einem Sondervertrag (my Kochgas, my Heizgas, my Gas, my Gas plus) oder mit Grund- und Ersatzversorgungstarifen müssen ihre Abschläge nicht anpassen. Diese Kunden wurden im August angeschrieben und haben aufgrund der Preisanpassungen bereits neue Abschläge mitgeteilt bekommen. Diese sollten nicht zurückgesetzt werden, denn sonst könnte mit der Jahresrechnung eine Nachzahlung drohen.

 

 

Die finanzielle Entlastung durch die Reduzierung der Umsatzsteuer und den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage kommt allen zugute, dennoch empfehlen wir weiterhin den Energieverbrauch so gut es geht zu senken, da die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung die gestiegenen Energiekosten mildern aber nicht kompensieren können. Zudem gilt es insbesondere weiter Erdgas einzusparen, damit wir alle warm über den Winter kommen.
Hier finden Sie nützliche Energiespartipps, wie Sie mit kleinen Aufwand große Wirkung erzielen können.