Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema: Gaspreise steigen zum Jahresbeginn!
Warum steigt der Gaspreis?
Die Situation am Energiemarkt ist leider immer noch angespannt. Die Beschaffungspreise an den Energiebörsen sind weiterhin sehr hoch. Die hohen Mehrkosten beim Gaseinkauf wirken sich ab dem 1. Januar 2023 auf Ihren Gaspreis aus: Der Arbeitspreis steigt in all unseren Tarifen, der Grundpreis bleibt stabil. Hinzu kommen die Bilanzierungsumlage und die Gasspeicherumlage.
Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent geben wir selbstverständlich an Sie weiter.
Wir haben unsere Tarife vereinfacht und neue Angebote für Sie erarbeitet, um Sie weiter verlässlich und zu fairen Preisen zu versorgen.
Bitte beachten Sie: Alle geplanten Beschlüsse der Regierung wie der Gaspreisdeckel bei 12 Cent je Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches geben wir umgehend an Sie weiter – auch bei Verträgen mit Preisgarantie
Gibt es eine Preisgarantie?
Wir wissen um Ihre Belastungen durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Daher ist es uns wichtig, Ihnen wieder einen verlässlichen und fairen Tarif mit Preisgarantie zu bieten. Es handelt sich hierbei um eine relative Preisgarantie, die sich auf alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer und Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich veranlasster Mehrbelastungen oder Entlastungen bezieht. Die angegebene Geltungsdauer der Preisgarantie beginnt am 1.Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2023. Mit einem Arbeitspreis von 18,87 Cent je Kilowattstunde sichern Sie sich planbare Energiekosten fürs kommende Jahr.
Wie wirkt sich das auf meinen monatlichen Abschlag aus?
Im Sondervertrag my Heizgas steigt der Arbeitspreis von 18,64 Cent pro Kilowattstunde Erdgas auf 19,93 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Der Grundpreis bleibt in allen Tarifen gleich und reduziert sich um die Umsatzsteuer. Ein Völklinger Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas zahlt ab Januar knapp 23 Euro mehr im Monat (im Vergleich zum Preisblatt vom 01.10.2022). Der Arbeitspreis in der Grundversorgung steigt von 19,53 Cent pro Kilowattstunde auf 20,53 Cent pro Kilowattstunde. Der Grundpreis bleib unverändert.
Muss ich meinen Abschlag anpassen?
Nein. Die monatlichen Abschlagszahlungen passen wir mit der Jahresrechnung an. Sollten Sie Ihren Abschlag früher anpassen wollen, geht das am einfachsten über unser Kundenportal.
Melden Sie sich an und erfassen Sie Ihren neuen Abschlag unter „Abschlag ändern“. Sie sind noch nicht registriert? Kein Problem unter dem gleichen Link unter „Registrieren“ können Sie sich anmelden.
Werde die staatlichen Entlastungen wie der Gaspreisdeckel und die Umsatzsteuersenkung berücksichtigt?
Sämtliche Beschlüsse der Regierung zur Entlastung der Haushalte bei den Energiekosten geben wir so schnell wie möglich an unsere Kunden weiter – natürlich auch bei Verträgen mit Preisgarantie.
Angesichts der stark steigenden Energiepreise wurde von der Bundesregierung ein Milliarden Euro schweres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Die wichtigsten Punkte für Sie auf einen Blick:
- Die ursprünglich zum 1.10.2022 geplante Gasbeschaffungsumlage wurde gestrichen.
- Es ist eine Gaspreisdeckelung („Gaspreisbremse“) geplant. Über den von einer Expertenkommission ausgearbeiteten Vorschlag muss die Regierung aktuell noch entscheiden.
- Die Umsatzsteuer für Erdgas ist vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19 auf 7 % gesenkt.
Was versteht man unter staatlichen Umlagen und Abgaben?
Unsere Erdgaspreise sind Transparent, daher haben wir für Sie alle Umlagen und Abgaben zusammengestellt:
- Speicherumlage : Als wichtige Vorsorgemaßnahme hat die Bundesregierung die Trading Hub Europe GmbH (THE) damit beauftragt, die Gasspeicher bis zum November zu befüllen. Die Kosten für die Bewirtschaftung und Befüllung der Gasspeicher werden über die Gasspeicherumlage erhoben.
- Bilanzierungsumlage: Hinzu kommt, dass sich durch die stark gestiegenen Beschaffungspreise für Erdgas auch die Kosten für Regelenergie erhöht haben. Diese wird eingesetzt, um das Gasnetz stabil zu halten. Das wirkt sich auf die – nicht neue – Bilanzierungsumlage aus: sie steigt von derzeit 0 Cent/kWh auf 0,57 Cent/kWh.
- Erdgassteuer: Wird auf die Nutzung von Erdgas erhoben und direkt an die Finanzbehörde abgeführt.
- Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?
Der Erdgaspreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
- Steuern und staatliche Abgaben: Machen im Bundesdurchschnitt ca. 24% des Erdgaspreises (brutto) aus. Auf die Entwicklung der gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss. Sie werden vom Bund vorgegeben und wir reichen sie 1zu1 ab unsere Kunden weiter.
- Netzentgelte: Die Netzentgelte werden vom zuständigen Netzbetreiber vorgegeben. In Völklingen ist das die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH. Sie machen rund 22% des Erdgaspreises aus.
- Vertrieb: Etwa 67% des Erdgaspreises entfallen auf den Erdgaseinkauf, den Vertrieb und den Kundenservice.
* Quelle der Prozentwerte für ein Mehrfamilienhaus in Deutschland:
www.bdew.de , BDEW-Gaspreisanalyse September 2022.
Welche Kündigungsfrist habe ich bei my Heizgas?
Der Vertrag für my Heizgas wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Der Vertrag my Gas fix 2023 beginnt am 1. Januar 2023 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Wenn Sie am Ende der Laufzeit nichts unternehmen, werden wir Sie zu den Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung GAs GVV, der Ergänzenden Bedingungen der SWV zur Gas GVV und zu den dann gültigen Sondertarifen für Privatkunden beliefern.