Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema: Strompreise steigen zum Jahresbeginn!
Warum steigt der Strompreis?
Die Situation am Energiemarkt ist leider immer noch angespannt. Weil Gas aus Russland sehr teuer geworden ist, steigen auch die Strompreise. Denn in der EU ist der Strompreis an die jeweils teuersten Kraftwerke gekoppelt – das sind derzeit Gaskraftwerke. Die explodierenden Preise an den Strombörsen treiben auch die Beschaffungskosten der Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH in die Höhe. Diese wirken sich zum 1. Januar auf den Strompreis aus.
Gibt es eine Preisgarantie?
Wir wissen um Ihre Belastungen durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Daher ist es uns wichtig, Ihnen wieder einen verlässlichen und fairen Tarif mit Preisgarantie zu bieten. Es handelt sich hierbei um eine relative Preisgarantie, die sich auf alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer und Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich veranlasster Mehrbelastungen oder Entlastungen bezieht. Die angegebene Geltungsdauer der Preisgarantie beginnt am 1.Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2023. Mit einem Arbeitspreis von 50,88 Cent pro Kilowattstunde Strom und einem Grundpreis von 177,31 Euro pro Jahr sichern Sie sich mit my Strom fix 2023 planbare Energiekosten für das kommende Jahr.
Wie wirkt sich das auf meinen monatlichen Abschlag aus?
Im Sondervertrag my Strom privat steigt der Arbeitspreis von 35,23 Cent pro Kilowattstunde Strom auf 52,62 Cent pro Kilowattstunde Strom. Der Grundpreis steigt von 172,55 Euro pro Jahr auf 177,31 Euro pro Jahr. Ein vierköpfiger Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden Strom zahlt ab Januar knapp 60 Euro mehr im Monat. Der Arbeitspreis in der Grundversorgung steigt von 36,60 Cent pro Kilowattstunde Strom auf 53,67 Cent pro Kilowattstunde Strom. Der Grundpreis steigt von 172,55 Euro pro Jahr auf 177,31 Euro pro Jahr. Hier stiegen die monatlichen Kosten bei einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden Strom um 62,50 Euro pro Monat.
Muss ich meinen Abschlag anpassen?
Nein. Die monatlichen Abschlagszahlungen passen wir mit der Jahresrechnung an. Sollten Sie Ihren Abschlag früher anpassen wollen, geht das am einfachsten über unser Kundenportal.
Melden Sie sich an und erfassen Sie Ihren neuen Abschlag unter „Abschlag ändern“. Sie sind noch nicht registriert? Kein Problem unter dem gleichen Link unter „Registrieren“ können Sie sich anmelden.
Werde die staatlichen Entlastungen wie die Strompreisdeckelung berücksichtigt?
Sämtliche Beschlüsse der Regierung zur Entlastung der Haushalte bei den Energiekosten wie beispielsweise die „Strompreisdeckelung“ von 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs geben wir so schnell wie möglich an unsere Kunden weiter – natürlich auch bei Verträgen mit Preisgarantie.
Bereits zu, 1. Juli ist die EEG-Umlage von 3,722 ct/kWh netto auf 0,000 ct/kWh gesunken. Diesen Wegfall haben wir umgehend an unsere Kud*innnen weitergegeben.
Was versteht man unter staatlichen Umlagen und Abgaben?
Unsere Strompreise sind Transparent, daher haben wir für Sie alle Umlagen und Abgaben zusammengestellt:
- EEG-Umlage nach Erneuerbaren -Energien-Gesetz:Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Förderung der regenerativen Energieerzeugung schafft Investitionssicherheit, indem es Erzeugern von Ökostrom 20 Jahre lang den Absatz zu festen Vergütungssätzen garantiert. Die Differenz zwischen Marktpreis und Vergütung zahlen die Stromverbraucher in Form der EEG-Umlage. Sie finanzieren somit den Ausbau der erneuerbaren Energien mit. Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 beschlossen. Die Bundesregierung hat in ihrem Osterpaket 2022 die Abschaffung der EEG-Umlage beschlossen. Die Finanzierungslücke wird vom Bund aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds erstattet.
- Stromsteuer: Eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
- Offshore Haftung-Umlage Umlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz: Diese Haftungsumlage dient dazu, Investitionen in Offshore-Windanlagen – also Windkraftwerken im Meer – zu fördern. Mit den Einnahmen werden Investoren entschädigt, wenn sie ihre Anlagen verspätet oder gar nicht ans Übertragungsnetz anschließen können.
- KWKG-Umlage Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
- § 19 Strom-NEV-Umlage: Finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetzbetreibern, die wegen der Gewährung reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung nach §19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (Strom-NEV) entstehen. Die entgangenen Erlöse werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
- Umlage für abschaltbare Lasten: Dient der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen Abschaltbare Lasten.
- Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Bestandteile (Netto-Beträge) | bis 31.12.2022 | ab 01.01.2023 | Veränderung |
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in ct/kWh | in ct/kWh | in ct/kWh | |
EEG-Umlage seit 01.07.2022 | 0,00 | 0,00 | ./. |
Stromsteuer | 2,05 | 2,05 | ./. |
Arbeitspreis Netznutzungsentgelte | 7,48 | 8,05 | +0,57 |
Konzessionsabgabe | 1,59 | 1,59 | ./. |
KWK-G-Umlage | 0,38 | 0,38 | ./. |
Umlage für abschaltbare Lasten | 0,003 | 0,003 | ./. |
§19 Strom NEV-Umlage | 0,437 | 0,417 | -0,02 |
Offshore-Netzumlage gem. §17f EnWG | 0,419 | 0,591 | +0,172 |
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
- Steuern und staatliche Abgaben: Machen ca. 29% des Strompreises (brutto) aus. Auf die Entwicklung der gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss. Sie werden vom Bund vorgegeben und wir reichen sie 1zu1 ab unsere Kunden weiter.
- Netzentgelte: Die Netzentgelte werden vom zuständigen Netzbetreiber vorgegeben. In Völklingen ist das die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH. Sie machen rund 22% des Strompreises aus.
- Vertrieb: Etwa 49% des Strompreises entfallen auf den Energieeinkauf, den Vertrieb und den Kundenservice.
* Quelle der Prozentwerte für einen Haushalt in Deutschland mit 3.500 kWh Jahresverbrauch:
www.bdew.de , BDEW, Juli 2022
Welche Kündigungsfrist habe ich bei my Strom privat/my Grünstrom privat?
Der Vertrag für my Strom privat/my Grünstrom privat wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Der Vertrag my Strom fix 2023 beginnt am 1. Januar 2023 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Wenn Sie am Ende der Laufzeit nichts unternehmen, werden wir Sie zu den Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung Strom GVV, der Ergänzenden Bedingungen der SWV zur Strom GVV und zu den dann gültigen Sondertarifen für Privatkunden beliefern.