Von Ersatzversorgung spricht man, wenn Ihr bisheriger Energieanbieter Sie nicht mehr länger mit Energie versorgt, weil er:

  • beispielsweise insolvent ist oder
  • entgegen seinen gesetzlichen Pflichten die Belieferung mit Energie einstellt
     
  • Oder aber, wenn der Nutzer des Anschlusses ohne Abschluss eines Stromliefervertrages Energie bezieht.

Dann übernehmen wir als Ersatzversorger Ihre Weiterbelieferung für drei Monate, sodass Ihnen genügend Zeit bleibt, einen neuen Stromliefervertrag bei einem beliebigen Anbieter abzuschließen.

Doch auch ohne gültigen Stromvertrag bekommen Sie von uns immer Energie! Schließen Sie keinen Stromvertrag ab, versorgen wir Sie zuverlässig über die Grundversorgung mit Strom.

 

Preisblätter zur Lieferung von Strom - Ersatzversorgung

Preise gültig ab 01.01.2024