Abwendungsvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Abwendungserklärung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt und vor einer Sperrung bei uns eingeht.
Gegebenenfalls ist eine monatliche Ratenzahlung möglich. Der vollständige Betrag muss spätestens innerhalb der nächsten 8 Monate beziehungsweise bis zur nächsten Jahresverbrauchsabrechnung beglichen werden.
Die offenen Posten können Sie aus Ihrer Sperrankündigung entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass eine Abwendungserklärung nicht mehrfach in Anspruch genommen werden kann.
Abwendungsvereinbarung
Ratenzahlungsvereinbarung zum Herunterladen und Ausdrucken
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