Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 beschlossen, um den Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu fördern und damit die Energiewende voranzutreiben.
Die EEG-Umlage wurde bisher über die Stromrechnung von den Endkunden erhoben und von den Energieversorgern vollständig abgeführt. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt sie 3,723 Cent (netto) pro verbrauchte Kilowattstunde Strom.

Die EEG-Umlage wird zum 1. Juli 2022 abgeschafft, um die Wirtschaft und Privathaushalte zu entlasten. So hat es die Bundesregierung in ihrem Osterpaket beschlossen.

Seit 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage. Die Absenkung in Höhe von 3,723 Cent/kWh (netto) geben die Stadtwerke Völklingen vollumfänglich an ihre Kunden weiter. Selbstverständlich erhalten diese Absenkung auch Neukunden, die nach dem 1. Juli einen Stromvertrag abschließen. Die Absenkung wird dann bei der Preisvereinbarung entsprechend berücksichtigt.

Ein durchschnittlicher 4-Personenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden Strom spart dadurch künftig jährlich rund 177 Euro (brutto) ein.

Nein. Die Kunden brauchen hierfür nichts zu tun. Der jeweilige Verbrauch für die sechs Monate ab Juli wird rechnerisch auf Basis des Gesamtverbrauchs ermittelt und die Jahresrechnung entsprechend herabgesetzt.

Nein. Die Höhe Ihres monatlichen Abschlages wird nicht automatisch reduziert.

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Abschlag derzeit nicht anzupassen. Die EEG-Umlage ist nur ein Teil der Steuern, Abgaben und Umlagen, die über den Strompreis gezahlt werden. Die Energiemarktpreise steigen aktuell durch den Ukraine-Krieg noch immer an. Trotz aller Anstrengungen, langfristiger Beschaffungsstrategien und dem Wegfall der EEG-Umlage werden die aktuellen Marktbedingungen für die Strompreise absehbar ein höheres Niveau bedeuten.

Lassen Sie Ihre Abschlagszahlungen lieber unverändert und vermeiden Sie potenzielle Nachzahlungen. Sie gehen kein finanzielles Risiko ein, denn zu viel geleitetet Zahlungen werden Ihnen im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung zurückerstattet.