Entlastung durch Preisbremsen kommt

Stadtwerke Völklingen informieren Strom-, Gas- und Wärmekunden – Neue Abschläge und individuelle Entlastungsbeträge

VÖLKLINGEN. Die Bundesregierung hat ein Entlastungspaket beschlossen, um die gestiegenen Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher abzudämpfen: die sogenannten Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Sie deckeln Energiekosten und werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Stadtwerke Völklingen geben die Entlastung über die monatlichen Abschläge an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Wie hoch die voraussichtliche individuelle Entlastung ausfällt, erfahren Kunden in Anschreiben, die noch im März per Post kommen. Je nachdem, ob die Kunden Strom, Wärme oder Gas von den Stadtwerken erhalten, bekommen sie ein oder mehrere Anschreiben. Darin erfahren sie die neuen Abschläge und den voraussichtlichen Entlastungsbetrag für das Jahr 2023. Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom tatsächlichen Verbrauch ab. In der Jahresverbrauchsabrechnung, die im Januar 2024 kommt, sehen Kunden dann, was sie verbraucht und über die Entlastung gespart haben.

Infoschreiben kommen
„Gemeinsam mit unserem Software-Dienstleister arbeiten wir daran, die Preisbremsen schnellstmöglich umzusetzen. Wir begrüßen diese Entlastung für unsere Kunden, werden aber die Frist zum Stichtag 1. März aufgrund der technisch aufwendigen Umsetzung nicht halten können“, erklärt Julian Wollscheidt, Geschäftsführer der Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH. Er betont: „Auch wenn unsere Anschreiben nach dem 1. März eintreffen: Alle Kundinnen und Kunden erhalten die Entlastung über uns vollumfänglich und rückwirkend ab Januar.“ Wer die Abschläge selbst überweist, muss diese entsprechend anpassen.

So funktionieren die Bremsen
Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gelten für Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom oder 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas. Beim Strom liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto. Dies gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs, der in der Regel auf den Verbrauchsdaten des Vorjahres basiert. Die restlichen 20 Prozent dieses prognostizierten Verbrauchs werden zum regulären Preis abgerechnet. „Wer in diesem Jahr 20 Prozent weniger verbraucht als prognostiziert, bezieht die gesamte Energiemenge zum gedeckelten Preis“, erklärt Julian Wollscheidt. Die Rechnung beim Gas funktioniert gleich: Hier liegt der gedeckelte Preis bei 12 Cent pro Kilowattstunde brutto. Wer sogar mehr als 20 Prozent Strom beziehungsweise Gas einspart, profitiert noch mehr: Denn der staatliche Zuschuss erfolgt immer für 80 Prozent der prognostizierten Verbrauchsmenge. Liegt der tatsächliche Verbrauch darunter, wird der Zuschuss dennoch vollständig gewährt. Für Stromkunden mit einem Jahresverbrauch über 30.000 Kilowattstunden liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde zuzüglich Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen. Dies gilt für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Auf ihrer Webseite www.my-stadtwerk.de haben die Stadtwerke Völklingen Energiespartipps, Rechenbeispiele und einen Erklärfilm zu den staatlichen Preisbremsen zusammengestellt.

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